Support

<span data-metadata=""><span data-buffer="">Mitarbeit & Unterstützung

Die Stiftung

Mitarbeiten

Eine Stiftung – vor allem eine Bürger-Stiftung – lebt vom Engagement ihrer Unterstützer.

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, sprechen Sie uns einfach an. Je nach Themenschwerpunkt gibt es in der Stiftung verschiedene Projektgruppen, die sich regelmäßig zu Arbeitssitzungen treffen und prinzipiell allen Interessenten offenstehen.

Bezüglich der Art der Unterstützungen kann dabei jede/r individuell entscheiden, ob sie oder er Geld, Arbeits- oder Sachleistungen einbringt. Viele sinnvolle Initiativen sind auch ohne große Finanzmittel umsetzbar, wenn ehrenamtliche Arbeits- oder Sachleistungen eingebracht werden. So können alle Generationen und alle sozialen Schichten zum Gelingen beitragen, indem sie jeweils diejenigen Mittel und Fähigkeiten beisteuern, die ihnen zur Verfügung stehen.

Die Stiftung

Finanzierung - Spendenquittungen

Die Finanzierung der bürger:sinn:stiftung erfolgt zum einen durch Stiftungen in den Vermögensstock  Dieses Grundstockvermögen bleibt in seiner Substanz langfristig erhalten. Es bildet als dauerhafte Ertragsquelle das wirtschaftliche Fundament der bürger:sinn:stiftung und die finanzielle Basis ihrer Unabhängigkeit. Die Erträge aus diesem Grundstockvermögen stehen im laufenden Haushalt zur Finanzierung der Stiftungsarbeit zur Verfügung.

Die Finanzierung der Stiftungsarbeit erfolgt zum anderen durch Spenden in den laufenden Haushalt, die eine sehr wichtige Finanzierungsquelle bilden, da sie unmittelbar für die laufenden Aufgaben der Stiftung eingesetzt werden können.

Eine dritte Möglichkeit der Mittelbeschaffung besteht in der Entfaltung eigener wirtschaftlicher Aktivitäten durch die Stiftung, die allerdings im Zusammenhang mit den Stiftungszwecken stehen müssen.

Die Finanzverwaltung hat mit Wirkung vom 29.12.2004 anerkannt, dass die bürger:sinn:stiftung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient. Diese Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechtes gewährleistet sowohl für die bürger:sinn:stiftung als auch für ihre Förderer erhebliche Steuervorteile.

Sowohl für Zustiftungen in den Vermögensstock als auch für Spenden in den laufenden Haushalt stellt die als gemeinnützig anerkannte bürger:sinn:stiftung Zuwendungsbestätigungen aus, die für den Spender die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung gewährleisten. Näheres erfahren sie bei Bedarf vom Steuerberater der Stiftung.